Donnerstag, 12. August 2021

Zur Infektionsschutzrelevanz von Einkaufswagen


Werte Leserschaft,


bitte erlauben Sie mir, Ihnen hier in aller Kürze einen Überblick zu geben, über die Bedeutung von Einkaufswagen bei der Eindämmung der ‚Corona-Pandemie‘:


Einkaufswagen, in geringerem Maße auch Einkaufskörbe, sind neben den symbolträchtigen, in Ihrer Schutzwirkung nicht zu unterschätzenden Gesichtswindeln - umgangssprachlich „Masken“ genannt - eines der wenigen Mittel, die die Regierungen der Welt und insbesondere unsere deutsche Bundesregierung, als wichtiges, nicht-vakzinbasiertes Mittel zur Pandemiebekämpfung zuläßt, ja gar empfiehlt und konsequent einsetzt.


Der Vorteil und infektionsepidemiologische Nutzen dieser fahr- oder tragbaren Schutzmaßnahmen ist unmittelbar evident und für jedermann (Gendern würde diese Ausführungen schlicht zu umfangreich machen) leicht zugänglich.


1. Einkaufswagen ermöglichen problemlos das Einhalten des Mindestabstandes.


2. Das regelkonforme Schieben der Einkaufswagen: 


  • aufrechter Gang
  • beide Hände - mit den Handflächen nach unten - umgreifen in einem Mindestabstand von 40 cm und mit den Daumen entsprechend zueinander gewandt - fest und entschlossen den horizontalen Schiebegriff des Wagens
  • Blick geradeaus gerichtet im Gehen
  • Anschauen der Waren in den Regalen darf nur bei Stillstand und einer zielgerichteten, fließenden Kopfbewegung im 90° Winkel zur Laufrichtung erfolgen
  • Masken sind - anweisungsgemäß - zu tragen


verringert die Infektionsgefahr durch vom Schiebenden ausgestoßene Aerosole in höchstmöglichem Grade.


3. Die Leihgebühr von € 1,- kann von jedem Bürger - auch Minderjährigen - problemlos entrichtet werden und wird nach Rückführung des Einkaufswagens in seine sterile Schutzstation umgehend wieder erstattet.


Einkaufskörbe erfüllen diese Schutzwirkung nur zu einem geringeren Grade und werden daher vom Gesundheitsministerium nur bedingt empfohlen. 


Das Bundesgesundheitsministerium in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Finanzen und dem RKI erarbeiten daher momentan ein Positionspapier, in dem Strategien erörtert werden, wie die umfassende Ausstattung aller deutschen Lebensmittelgeschäfte mit Einkaufswagen schnellstmöglich gewährleistet werden kann.


Dies erfordert intensives budgetäres Planen, da der Großteil der bundesdeutschen Geldmittel in der für die Bevölkerung überlebenswichtige, langjährige Beschaffung und Bereitstellung der Corona-‚Impfstoffe‘ gebunden ist.


Da diese Verwendung von Steuergeldern nicht hinterfragt werden kann, haben sich die Experten des Bundes das außergewöhnliche Fachwissen individueller Mitarbeiter der Berliner Charité in weiser Voraussicht gesichert.


Ich hoffe, ich habe Ihnen mit obigen Ausführungen einen kleinen Einblick geben können, mit welcher Fürsorgepflicht und Verhältnismäßigkeit, basierend auf den Artikeln des Grundgesetzes, die Politiker und von ihnen auserwählten wissenschaftlichen Experten unseres Landes unermüdlich für unser aller Wohl tätig sind.



Dr. med. vet. Claudia Schoene

Fachtierärztin für Epidemiologie und Tropenveterinärmedizin

2 Kommentare:

  1. Ein wunderbarer Beitrag! Jetzt erschließt sich mir der Sinn!

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    1. Ja, nech?!
      Hat aucheine Weile gedauert, bis ich das verstanden hatte, mit den Einkaufswagen... ;-)

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