Sonntag, 7. Februar 2021

Warum Drosten und Wieler für mich keine Experten sind

Vor einiger Zeit erkundigte sich eine Kollegin in einem tiermedizinischen Mailforum bei mir, warum ich Herrn Drosten und Herrn Wieler nicht als Experten einschätze.


Meine Gründe habe ich dann schriftlich detailliert ausgeführt und möchte dies zum Anlaß nehmen, mich nun auch öffentlich an die Tierärzteschaft zu wenden: 


Es gibt die Stiftung Corona-Ausschuß, Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V., Ärzte für Aufklärung, Anwälte für Aufklärung, wodarg.com, corodok.de, reitschuster.de, Frau Professor Karina Reiß und Herrn Professor Sucharid Bhakdi, und noch viele andere, die sich öffentlich kritisch zum Coronageschehen, den Grundrechtseinschränkungen und der Mißachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit äußern. 

Warum schweigen wir Tierärzte?


Im folgenden nun meine Ausarbeitung vom 18. Januar 2021 plus einige Ergänzungen vom 

21. Januar 2021:


Ich erlaube mir dazu, bezug zu nehmen, auf den entsprechenden Teil meines Grußwortes (verfaßt am 05. Mai 2020) der Fachgruppe Tropenveterinärmedizin und Internationale Tiergesundheit der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) zum DVG-Vet-Congress 2020 sowie auf meine Mail im Tierärzte-Forum vom 23. März 2020.


Bitte erlauben Sie mir ebenfalls, mit folgendem Zitat aus einem Artikel von John P A Ionannides zu beginnen. Der entsprechende Artikel (im folgenden verlinkt) wurde von der WHO am 14. Oktober 2020 auf ihrer Webseite veröffentlich (Unterstreichungen stammen von mir):


https://www.who.int/bulletin/volumes/99/1/20-265892/en/


“Acknowledging these limitations, based on the currently available data, one may project that over half a billion people have been infected as of 12 September 2020, far more than the approximately 29 million documented laboratory-confirmed cases. Most locations probably have an infection fatality rate less than 0.20% and with appropriate, precise non-pharmacological measures that selectively try to protect high-risk vulnerable populations and settings, the infection fatality rate may be brought even lower.“


Diese Letalitätsrate bewegt sich im Bereich einer ganz normalen Grippe.

Man fragt sich, wenn dies schon Mitte Oktober letzten Jahres auf der offiziellen Webseite der WHO veröffentlicht wurde, warum informiert uns das RKI nicht darüber? Warum schweigt unsere Regierung? Warum schweigen die Öffentlich-Rechtlichen Medien?


„Honi soit qui mal y pense“ - „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“.


Nun zu meinen Ausführungen:


„Sehr geehrte DVG-Vet-Congress-TeilnehmerInnen, 

die Fachgruppe Tropenveterinärmedizin und Internationale Tiergesundheit (TVMIT) trägt schon im Namen die Vielseitigkeit und MultiDisziplinarität, die sich auch in unserem diesjährigen Tagungsprogramm wiederfindet. Dieses ‚COVID-19 Jahr‘ 2020 hat uns weltweit noch einmal viele Missstände vor Augen geführt. Daraus ergeben sich Lehren für die Zukunft. Wir bedürfen dringendst einer klar definierten, allgemeingültigen Seuchengesetzgebung auch in der Humanmedizin, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt und die Grundrechte achtet. Die Unabdingbarkeit von wissenschaftlich eindeutigen Definitionen, die einem umsichtigen und sachlichen Handeln voranzugehen haben, ist von unserem Berufsstand entschieden zu fordern und zu vertreten. Eine wissenschaftlich-abgeklärte Herangehensweise – auch und gerade, was die Bedeutung von Obduktionen angeht - als ‚conditio sine qua non‘ bei Krankheiten und Seuchenausbrüchen, deren Verlauf wir (noch nicht) kennen, ist in jedem Fall unumgänglich. Hier hat die Tiermedizin der Politik Weisung und Maß zu geben…“


Diese wissenschaftliche Herangehensweise - unter steter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit - beruhend auf klaren Definitionen und - im Falle von Todesfällen - auf Obduktionen zur eindeutigen Ermittlung der Todesursache, ist für mich Grundlage jedweden wissenschaftlichen Handelns in der Tiermedizin und Medizin.

Diese Voraussetzungen sehe ich bei der Herangehensweise von Herrn Drosten und Herrn Wieler (und anderen ‚Playern’, insbesondere der Politik und der Presse) in dieser Corona-Situation von Anbeginn an nicht erfüllt. Das werde ich im Folgenden ausführen.


Unser Grundgesetz und gesamtes Rechtssystem beruht auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet, daß alle Handlungen (Interventionen) notwendig, geeignet und angemessen sein müssen. Denn genau das bedeutet Verhältnismäßigkeit.

Dieses Grundprinzip wurde von Anfang der Maßnahmen in dieser Corona-Situation an verletzt und nicht beachtet.


Des weiteren nehme ich Bezug auf meine Mail vom 23.03.2020 (kursiv).


Liebe Kolleginnen & Kollegen,


bei dieser Flut an Fakten, Behauptungen, Thesen, Anti-Thesen und sonstigen Äußerungen zur "Corona-Krise" fehlen mir persönlich die klaren und deutlich sichtbar gemachten (und damit jedem einfach und schnell zugänglichen) Antworten auf folgende Fragen:


1. Was ist die genaue Falldefinition für einen positiven COVID-19 Fall?

- reicht hier das Vorliegen einer wie auch immer gearteten Atemwegsinfektion?

- muß das Virus per Test nachgewiesen sein?

- reicht ein serologischer Nachweis (zeitverzögert)?

- wenn das Virus nachgewiesen werden muß, um die Diagnose 'COVID-19 Erkrankter' zu

             erfüllen, es jedoch nicht genügend Tests gibt, wie kann man dann mit Bestimmtheit

             sagen, daß die Anzahl der COVID-19 Infizierten in 24 Stunden in einem Land z.B. um

             100 Fälle zugenommen hat?

- ist die Falldefinition für alle Länder / weltweit dieselbe?


Dazu haben wir im Forum bereits diskutiert, daß das RKI lange Zeit als Falldefinition für eine COVID-19 Infektion lediglich den positiven PCR-Test vorausgesetzt hat. 

Ich hatte dazu ausführlich ausgeführt und belegt, daß, wie wir alle aus dem Studium wissen, eine Labordiagnose lediglich eine weiterführende Untersuchung ist. Ihr vorausgehen muß eine Allgemeinuntersuchung. Auch muß ich evtl. weitere Untersuchungen durchführen - bei einem Verdacht auf eine Corona-Infektion z.B.: auch einen Test auf Influenzaviren und andere Erreger, die Atemwegsinfektionen verursachen - um aus einer Reihe von Differentialdiagnosen eine letztendliche, gesicherte Diagnose stellen zu können.

Die Anweisung des RKI, dessen Präsident Herr Wieler bekannterweise ist, als einziges Diagnostikum einen positiven PCR-Test zu verlangen, widerspricht also jeglicher wissenschaftlicher Herangehensweise und somit guter wissenschaftlicher Praxis.

Selbst die WHO hat ihre Anweisungen zur Nutzung und Interpretation des PCR-Testes am 14.12.2020 entsprechend geändert (Link https://www.who.int/news/item/14-12-2020-who-information-notice-for-ivd-users nicht mehr verfügbar) und schreibt seit dem 13. Januar 2021:


"Purpose of this notice: clarify information previously provided by WHO. This notice supersedes WHO Information Notice for In Vitro Diagnostic Medical Device (IVD) Users 2020/05 version 1, issued 14 December 2020.

Description of the problem: WHO requests users to follow the instructions for use (IFU) when interpreting results for specimens tested using PCR methodology.  

Users of IVDs must read and follow the IFU carefully to determine if manual adjustment of the PCR positivity threshold is recommended by the manufacturer.

WHO guidance Diagnostic testing for SARS-CoV-2 states that careful interpretation of weak positive results is needed (1). The cycle threshold (Ct) needed to detect virus is inversely proportional to the patient’s viral load. Where test results do not correspond with the clinical presentation, a new specimen should be taken and retested using the same or different NAT technology.

WHO reminds IVD users that disease prevalence alters the predictive value of test results; as disease prevalence decreases, the risk of false positive increases (2). This means that the probability that a person who has a positive result (SARS-CoV-2 detected) is truly infected with SARS-CoV-2 decreases as prevalence decreases, irrespective of the claimed specificity.

Most PCR assays are indicated as an aid for diagnosis, therefore, health care providers must consider any result in combination with timing of sampling, specimen type, assay specifics, clinical observations, patient history, confirmed status of any contacts, and epidemiological information.

Actions to be taken by IVD users:

  1. Please read carefully the IFU in its entirety.
  2. Contact your local representative if there is any aspect of the IFU that is unclear to you.
  3. Check the IFU for each incoming consignment to detect any changes to the IFU.
  4. Provide the Ct value in the report to the requesting health care provider.

(Unterstreichungen sind meine, IFU = Instruction for use)


https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05


Den Ausführungen eines Arztes im Deutschen Ärzteblatt zur Anwendung des PCR-Testes, wie sie vom RKI gehandhabt wird, ist nichts mehr hinzuzufügen:


https://www.aerzteblatt.de/archiv/216905/Coronapandemie-PCR-Test-Infektion-Erkrankung


Das RKI hat seine Falldefinition und die damit einhergehenden Testkriterien am 03.11.2020 erweitert und angepaß und am 02.02.2021 nochmals erweitert:


https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_Tab.html;jsessionid=18CD4CE3BBBDC0ADF6719779471BB3B4.internet052?nn=2386228


Trotz allem findet man auch heute noch auf dieser Webseite des RKI folgende Aussage:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html


„Hinweise zur Erfassung und Veröffentlichung von COVID-19-Fallzahlen

In Einklang mit den internationalen Standards der WHO wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle.“

(Unterstreichung ist meine)


Hier widerspricht sich das RKI also selbst und wir müssen weiterhin davon ausgehen, daß jeder PCR-positiv Getestete als COVID-19-Infizierter gilt. Dies entspricht jedoch explizit NICHT mehr den „internationalen WHO-Standards“.


Und es entspricht ebenfalls nicht - wie oben und in vorangegangenen Mails ausgeführt, einer wissenschaftlich und medizinisch korrekten Herangehensweise, hat also mit guter wissenschaftlicher Praxis nichts zu tun.


Wie soll ich da Herrn Wieler auch nur im Entferntesten als Experten anerkennen?


2. Wieviele der als Coronafälle / COVID-19 Erkrankte Gemeldeten erfüllen diese Falldefinition?


Es gibt jedoch weiterhin keine Auskunft darüber, welches Labor wieviele Zyklen für den Corona-PCR-Test verwendet (Ct-Wert - Angabe von der WHO gefordert - s.o.) bzw. wieviele und welche Gensequenzen repliziert werden oder, ob auch auf andere Erreger untersucht wurde:


https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html


Die Angabe der Inzidenz pro 100.000 Einwohner ist nur dann in irgendeiner Weise sinnvoll, wenn auch überall dieselbe Anzahl pro 100.000 Einwohner getestet wird. Wenn Hamburg 10.000 Menschen pro 1000.000 Einwohner testet und München 20.000, dann ist, bei einer - mal hypothetisch angenommenen - ‚falsch-positiven Rate‘ von 1% allein dadurch schon die Inzidenz in Hamburg (100) nur halb so hoch wie in München (200). Beide Inzidenzen liegen aber über dem magischen Wert von 50/100.000 obwohl niemand von den positiv Getesteten überhaupt Viruspartikel in sich hat (von infiziert sein mal ganz zu schweigen), sondern nur aufgrund der Testcharakteristika falsch positiv getestet wurde.

Auf solche Zahlen und Herangehensweise bauen aber Herr Wieler und Herr Drosten ihre Empfehlungen und die Regierung ihre Grundrechtseinschränkungen auf.

Vertrauenserweckend, oder?

Verhätnismäßig? Bestimmt nicht!


3. Was ist die Sensitiviät und Spezifität des Testes?

- werden auch verwandte Coronaviren mit dem Test nachgewiesen oder nicht (hier gibt

             es unterschiedliche Äußerungen, auch von Herrn Drosten)?

- wieviel 'falsch Positive' sind z.B. möglich?


Auch hierzu gibt es nach wie vor keine konkreten Aussagen. Weder zu den PCR-Schnelltests noch zu den PCR-Tests. 

Falls jemand der Kollegen hier belastbare Informationen hat, würde ich mich über entsprechende Hinweise freuen.

Falls einzelne Tests in den Beipackzetteln Hinweise zu Sensitivität und Spezifität enthalten, werden diese Informationen nicht entsprechend vom RKI weitergegeben. Es wird auch nicht mitgeteilt, welches Labor welche/n Test/s einsetzt. Alle positiven Ergebnisse werden ohne weitere wissenschaftliche Einschätzung veröffentlicht. Wir wissen auch nicht, wieviele Tests von mehrfach positiv Getesteten in die täglichen Fallzahlen eingehen. Wieviel Fallzahlen von 'nachgearbeiteten' Proben stammen, die zu früheren Zeitpunkten genommen wurden und erst jetzt aufgearbeitet werden konnten.

Die ganze Statistik ist schlicht hanebüchen und ohne jegliche wissenschaftliche Aussage.


4. Wieviele Tests sind verfügbar?

- wem stehen diese Tests zur Verfügung (Länder, Einrichtungen)?

- wie schnell können sie nachgeliefert werden?

- beeinflußt die evtl. schnellere Herstellung die Qualität und damit Aussagekraft

            des Testes?


Auch hierzu gibt es keine konkrete Angaben des RKI. Es schreibt lediglich am 11.11.2020 dazu:

„Im Rahmen der Anpassung an die Herbst- und Wintersaison erscheint es geboten, die Testkriterien für SARS-CoV-2-Infektionen anzupassen, um eine Überlastung von Arztpraxen, Eltern, Betreuungseinrichtungen etc. zu verhindern.“


Hiermit wird indirekt ja praktisch zugegeben, daß die Fallzahlen - und damit u.a. die Belastung der Eltern, etc. - von der Teststrategie abhängen. Wenn man diese ändert, ändert sich ebenfalls die Belastung aller Beteiligten, die Anzahl der Tests, die Auswahl der Getesteten und das Ergebnis. Aha.

Das hat aber nichts mit dem tatsächlich stattfindenden Krankheitsgeschehen zu tun. 

Nichts anderes sage ich die ganze Zeit…


Und


„Die hier angepassten Testkriterien beziehen sich nur auf die Testung von symptomatischen Personen (blauer Kasten in der nationalen Teststrategie). So soll im Falle einer veränderten epidemiologischen Lage (stark erhöhte Inzidenz in Herbst-/Wintersaison) und unzureichender Kapazitäten und Ressourcen hinsichtlich der Durchführung (Arztpraxen, Testcenter, Krankenhäuser) und der Auswertung von Testen (Laborkapazitäten) eine Überlastung verhindert werden.“

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Testkriterien_Herbst_Winter.html


Also gerade dann, wenn es tatsächlich Erkrankte gibt, soll weniger getestet werden? Plötzlich konzentriert man sich auf Menschen mit Symptomen. Warum nicht gleich so?

Wie medizinisch, wissenschaftlich, epidemiologisch, statistisch sinnvoll ist das vorherige Vorgehen und das jetzige Anpassen der Testkriterien?

Während gleichzeitig (s.o.) die Aussage besteht, daß alle positiv auf SARS-CoV-2 Getesteten - unabhängig von jeglicher Symptomatik - weiterhin als Covid-19 Infizierte und damit Erkrankte gelten?


Konkrete Angaben und Zahlen zu vorhandenen Tests, Herstellung, Nachlieferung, Kapazitäten, etc. sucht man hier nach wie vor vergebens.


5. Wieviele der offiziell an COVID-19 verstorbenen Patienten wurden auch positiv auf COVID-19 getestet?

- erfüllten sie alle die Falldefinition (s. Frage 1.)?

- kennt man die genaue Anamnese für jeden Todesfall?

- gab es Ko-infektionen mit weiteren Viren und / oder Bakterien?

- waren die Patienten multimorbide?

- waren die Patienten evtl. schon länger auch mit anderen Coronaviren infiziert?

- wurde bei allen als COVID-19 Tote registrierten Toten eine Autopsie durchgeführt, 

            mit einer eindeutigen Diagnose der Todesursache COVID-19?


Das entsprechende Flußschema des RKI (s.o. - letzter Link unter 1.) sagt zum Umgang mit Todesfällen nichts aus. 

Unter „Häufig gestellte Fragen… - Wie werden Todesfälle erfaßt“ schreibt das RKI folgendes (Unterstreichungen sind meine):


In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2 Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst. Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw.mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben.

Verstorbene, die zu Lebzeiten nicht auf COVID-19 getestet wurden, aber in Verdacht stehen, an COVID-19 verstorben zu sein, können post mortem auf das Virus untersucht werden.

Darüber hinaus wird in fast allen Bundesländern der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt gesendet. Dort kann ein Abgleich mit den Meldedaten erfolgen, wenn auf der Todesbescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit angegeben ist (siehe auch "

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html;jsessionid=69ACDFB8468D492A12EACD31B8F03B51.internet061?nn=2386228


Es bleibt jedoch unklar ob mit „direkter Erregernachweis“ ein positiver PCR-Test gemeint ist oder ob bei allen positiv Getesteten nachträglich eine Virusisolation und Anzucht durchgeführt wird zur Befundbestätigung. Wenn das RKI mitgeteilt bekommt, wer „verstorben mit“ und wer „verstorben an“ ist, warum macht es diese Zahlen nicht öffentlich?

Wie sieht das bei nach dem Tode beprobten Personen aus? Wird da eine Virusanzucht vorgenommen oder, besser noch, eine Obduktion durchgeführt, um die Todesursache eindeutig feststellen zu können? Auch dazu gibt es keine Auskunft. Fordern tut das RKI - als 'conditio sine qua non' - eine Obduktion jedenfalls nach wie vor nicht.

Zu dem Unsinn von „an oder mit Covid-19 gestorben“ und „im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben“ habe ich mich schon in vorangegangenen Mails hier im Forum geäußert.


6. Wie lang ist die Inkubationszeit für COVID-19?

Die mittlere Inkubationszeit (Median) wird in den meisten Studien mit 5-6 Tagen angegeben.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html;jsessionid=2DC11EB1FA6716BBC836EA0A7BBD11CB.internet121?nn=13490888#doc13776792bodyText5


7. Warum benutzen selbst sogenannte Experten und Infektionsepidemiologen oft keine korrekte Terminologie, sondern sprechen z.B.: von Mortalität (Anzahl aller Verstorbenen in einer Population in einem bestimmten Zeitraum), wenn sie Letalität (Anzahl der an einer bestimmten Krankheit, z.B.: COVID-19, Verstorbenen in einem bestimmten Zeitraum) meinen? 

- oder verwechseln sie die Begrifflichkeiten sogar und verwenden sie falsch?

Wer weiß…


8. Haben die offiziell als COVID-19 Tote Registrierten die durchschnittliche monatliche Mortalitätsrate in den einzelnen Ländern statistisch signifikant erhöht?

- oder ist diese Mortalitätsrate nach wie vor im 'üblichen Rahmen'?


Dazu gibt es die unterschiedlichsten Aussagen, z.B.:


https://www.corodok.de/wo-rki-toten/


https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/demo_r_mwk_ts/default/table?lang=en


https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-sterbefaelle.html


https://reitschuster.de/post/beruht-der-lockdown-beschluss-auf-falschen-zahlen/


https://reitschuster.de/post/auswertung-sterbefaelle-2/


https://reitschuster.de/post/ard-framing-zum-trotz-2020-keine-uebersterblichkeit/


Und bereits eingangs zitiert:


https://www.who.int/bulletin/volumes/99/1/20-265892/en/


9. Cui bono?

- wem nutzt diese weltweite Panik mit Ihren Restriktionen und Einschränkungen der

            bürgerlichen Freiheit, soweit sie nicht auf eindeutigen Fakten und wissenschaftlichen

             Erkenntnissen beruht (was Panik qua definitionem selten tut...)?

- gilt hier, wie so oft: "Follow the money?"

- In einigen Monaten werden wir es vielleicht wissen...

Das mag sich jeder selbst überlegen.


Eindeutige Definitionen und ihre strikte Anwendung können sehr zur Klarheit und Versachlichung und damit zum Treffen verhältnismäßiger (= notwendig, angemessen, geeignet - wie im Grundgesetz verankert) Entscheidungen beitragen…“


Was nun Herrn Drosten angeht, so hat er sich ja schon mit seiner Panikmache zur „Schweinegrippe“ als verläßlicher Experte hervorgetan…:


https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7095450/


https://www.youtube.com/watch?v=ZkyL4NxJJcc


https://www.rubikon.news/artikel/das-corona-traumpaar


Damals hat er mich mit seiner Panikmache als sogenannter Experte nicht beeindruckt und heute noch viel weniger. Sie hat uns Steuerzahler 2009 und nachfolgend durch die Impfstoffvernichtung Millionen Euro gekostet. 


Was Herrn Drostens 'Expertise' und diejenige von Herrn Wieler uns und die gesamte Welt diesmal gekostet hat, wieviel Leid sie und die Politiker, die ja die Weisungsbefugnis haben und darauf auch immer wieder hinweisen, angerichtet haben, wieviele bankrotte, traurige, kranke und tote Menschen, insbesondere wieviel psychologisch zutiefst verletzte Kinder, diese Personen mit all' Ihren Zwangsmaßnahmen, Lockdowns und damit Grundrechtseinschränkungen verursacht und damit auf ihrem Gewissen haben, läßt sich mit Zahlen und Worten gar nicht beziffern.


China jedenfalls meldet heute (21.01.2021) als einzige Industrienation der Welt ein Wirtschaftswachstum für 2020. Wenn auch nur etwas über 2%. Immer noch besser als die 5% Verlust, die Deutschland vor einigen Tagen gemeldet hat, und die nur ein schwacher Ausdruck vernichteter Existenzen und zerstörten Lebens sind.


Die Diskussion über Herrn Drostens nicht oder doch vorhandene Dissertation kommt noch hinzu. Sie kann unter folgenden Links im Detail nachverfolgt werden. Inzwischen ist gegen die Goethe Universität Frankfurt im Zusammenhang mit Aussagen zur Promotion von Herrn Drosten Anklage erhoben worden:


https://www.corodok.de/tag/dissertation/


https://unser-mitteleuropa.com/causa-fehlende-promotion-von-drosten-uni-frankfurt-raeumt-falschaussage-ein-fall-landet-vor-gericht/?fbclid=IwAR01TvFEYhUAnr6cIZXS4CoxzCRhyc8NWUIYkxfxjh6eG0BfLhwwie27xJk


https://www.kla.tv/17877


https://youtu.be/v9N6N8reyiM


Auch möchte ich hier noch einmal auf folgende wissenschaftliche Stellungnahmen von Frau Professor Karina Reiß und Herrn Professor Sucharit Bhakdi hinweisen:


https://www.rubikon.news/artikel/der-fortgesetzte-fehlalarm


Sucharit BhakdiFull InterviewPlanet Lockdown Planet Lockdown


Jeder mag selbst beurteilen, in wiefern hier die Regierung, ihre Berater und die Öffentlich-Rechtlichen Medien dem Anspruch an die Verhältnismäßigkeit gerecht geworden sind.


Mit kollegialen Grüßen


Claudia Schoene

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